Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Sponsor SPD-Ortsverein Ebern

E-Mail: info@spd-ebern.de https://spd-ebern.de/

vertreten durch den Vorsitzenden Eckart Roeß Haydnstr. 8 96106 Ebern Telefon: 09531 942975 Mobil: 0171 6853662 E-Mail: info@spd-ebern.de

Kontrollierende Einrichtung https://spd-ebern.de/ortsverein/vorstand/

Art der politischen Werbung Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Bayern.

Zeitraum der Veröffentlichung voraussichtlich Oktober 2025 – März 2026

Finanzierung Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der SPD OV-Ebern finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Anbieter und Herausgeber: Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne): Steven Carnarius studio CARNARIUS Im Köstlersbrunn 16a 96135 Stegaurach

Druckdienstleister: WIRmachenDRUCK GmbH Illerstraße 15 71522 Backnang Tel. +49 (0) 711 / 995 982 - 20 info@wir-machen-druck.de

LINUS WITTICH Medien KG Peter-Henlein-Straße 1 91301 Forchheim info@lw-flyerdruck.de

Verarbeitung personenbezogener Daten Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Angaben zur Finanzierung der Plakat-Spendenaktion Der genaue Wert der Werbeleistung ist abhängig von Standort und Dauer der Buchung. Die Finanzierung der Kampagne erfolgt durch private Spender, die Budget-Höhe der Kampagne ist somit aktuell noch nicht bekannt. Die Auskunft über Namen und Adressen unterliegen dem Datenschutz. Rahmenbudget für Vorleistungen der Partei (Vordruck und Lagerung der zentralen Großflächenplakate, Bereitstellung des Spendenportals): 15.000€ aus Eigenmitteln der Partei.

Archivierung Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.